Satzungen

1. Name und Sitz des Vereines

Sportunion Tennis Club Hofstetten-Grünau = UTC Hofstetten-Grünau
Clubfarben: Gelb-Grün-Schwarz

Bankverbindung:

Raiffeisenbank Region St. Pölten: IBAN: AT283258500000724930 BIC: RLNWATWWOBG

Sparkasse NÖ Mitte-West AG: IBAN: AT252025600000030320 BIC: SPSPAT21XXX


2. Mitglieder

a) Ordentliche Mitglieder
Sind Damen und Herren ab dem 19. Geburtstag

b) Jugendmitglieder
Sind Jugendliche ab dem 15. Geburtstag bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

c) Kinder
Sind Kinder ab dem 6. Geburtstag bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

d) Außerordentliche Mitglieder
Sind Personen die die Vereinstätigkeit durch finanzielle Unterstützung fördern

e) Ehrenmitglieder
Sind solche, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden

 

3. Beurlaubung von Mitgliedern

Die Mitgliedschaft kann aus triftigen Gründen (schriftliche Begründung) ruhen, während dieser Zeit können in Form von Gästestunden die Plätze benützt werden. Eine Rückkehr zur ordentlichen Mitgliedschaft ist jederzeit wieder möglich.

 

4. Saisongäste

Haben das Recht auf Benützung des Platzes im Rahmen der Platzordnung.

 

5. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung und Aufnahme der Mitglieder in den Verein hat schriftlich mittels des erhältlichen Anmeldeformulars, bzw. online auf hofstetten.tennisplatz.info zu erfolgen. Formulare sind bei den Funktionären des Vereins.

 

6. Ausschluss

Eine 2/3 Mehrheit des Ausschusses kann den Ausschluss erklären. Das ausgeschlossene Mitglied ist mittels eingeschriebenen Briefes zu verständigen.

 

7. Austritt

Das Mitglied muss bis 31. Dezember des laufenden Jahres mittels eingeschriebenen Briefes dem Ausschuss seinen Austritt bekannt geben.

 

8. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag ist bis 15. Mai des laufenden Jahres zu entrichten. Stichtag für die Berechnung ist der 31. März dlJ.

-ordentliche Mitglieder € 120,--

-Anschlussmitglieder (gemeinsamer Haushalt) € 80,--

-Jugendmitglieder, Studenten und Präsenzdiener € 40,--

-Kinder € 25,--

-Unterstützende und beurlaubte Mitglieder € 15,--

 

9. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung muss einmal jährlich einberufen werden. Wahlen finden alle 2 Jahre statt (Generalversammlung).