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Aktuelle Empfehlungen im Bezug auf Covid 19

Liebe Mitglieder,

hier ein Auszug der aktuellen Empfehlungen des Verbandes per 15.05.

Aktuelle Empfehlungen im Bezug auf Covid 19

Allgemeine Empfehlungen 

  • Abstand halten, daher gilt 
    • Sportstätten im Freiluftbereich dürfen per 15. Mai zur Sportausübung bzw. von Aufsichtspersonen (zur Beaufsichtigung von Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre)) betreten werden.
    • Geschlossene Räumlichkeiten auf der Sportanlage (z.B. Garderoben und andere Innenanlagen) dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist (z.B. wenn dort persönliche Sportausrüstung verwahrt ist). Dabei ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
    • Ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
    • ZuschauerInnen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
    • Keine Wettkämpfe (auch ohne ZuseherInnen) auf überregionaler Ebene.
    • Kantinen dürfen analog zum Gastgewerbe seit 15. Mai wieder öffnen. Für Kantinen gelten dieselben Bestimmung, wie für das Gastgewerbe. Diese finden Sie ebenfalls in der COVID-19_Lockerungsverordnung.
  • Besonderer Schutz von Risikogruppen 
    • Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Eine Volljährige Aufsichtsperson kann bis zur maximalen Gruppengröße beaufsichtigen.
    • Obwohl es keine Beschränkung der Personenanzahl für Trainingsgruppen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Sportstätten mehr gibt, empfehlen wir dennoch Trainingsgruppen mit maximal zehn Personen inklusive TrainerIn zu bilden.
    • Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen.
    • Generell wird eine risikoarme Sportausübung empfohlen.
    • In Kenntnis von der Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber einen Platzverweis aussprechen.
    • Auf Angehörige von Risikogruppen (z.B. Vorerkrankungen wie Diabetes oder Immunsuppression) ist besondere Rücksicht zu nehmen. Diese dürfen nur allein trainieren.
  • Hygieneregeln 
    • Die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch Husten oder Nießen) sind einzuhalten.
    • Darüber hinaus sind Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Hanteln, Schläger), bevor eine andere Person sie benutzt, zu desinfizieren.
  • Verkehrsbeschränkungen 
    • Auf die Bildung von Fahrgemeinschaften für die Anreise zur Sportstätte ist zu verzichten. Davon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
User ImageMarkus Luger, 18. Mai 2020